Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

183 
18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 20. Juli 1851. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend die Errichtung einer Centralbehörde für die Verkehrs- 
Anstalten in Württemberg als IV. Abtheilung der unter dem Finanz-Ministerium stehenden Ober-Finanz- 
kammer. 
  
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Errichtung einer Centralbehörde für die Verkehrs-Anstalten in Württemberg als IV. Ab- 
theilung der unter dem Finanz-Ministerium stehenden Ober-Finanzkammer. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem am 1. d. M. die nach Unserer Verordnung vom 9. September 1819 
seither dem Fürstl. Hause Thurn und Taxis als Erbmannthronleben verliehen gewesenen 
Königl. Posten in Württemberg durch Vertrag in das volle Eigenthum und in die un- 
mittelbare Verwaltung des Staats übergegangen find; haben Wir, in der Absicht, die Ver- 
kehrs-Anstalten im Königreiche unter sich in zweckmäßige Verbindung zu bringen und deren
	        
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