folge der Anmeldung treffenden Nummern, der Ort, bis zu welchem das Personengeld ent-
richtet wurde und der gezahlte Betrag enthalten ist.
Der Reiseschein gilt nur für den Tag und die Fahrt, für welche derselbe ausgestellt
worden ist.
Sogleich nach dem Empfang des Scheins hat der Reisende zu prüfen, ob solcher auf
die von ihm gewünschte Fahrk lautet und überhaupt richtig ausgeslellt ist, indem spätere
Reklamationen nicht berückstchtigt werden können.
Auf Coursen, auf welchen keine Beichaisen gestellt werden, können auf den Zwischen-
stationen Reisescheine nur bedingt, nämlich für den Fall, daß in dem vurchfahrenden
Postwagen noch unbesetzte Plätze vorhanden sind, ausgegeben werden. Wenn die Aufnahme
nicht erfolgen kann, wird das bezahlte Personengeld gegen Zurückgabe des Reisescheins zu-
rückerstattet.
S. 40.
Zeit und Ort des Einsteigens.
Die Reisenden haben sich vor der im Reiseschein angegebenen Zeit bei der Poßtstelle
des Abfahrtsorts einzusinden. Bei versäumter Zeit der Abfahrt hat ver Reisende keinen
Anspruch auf Rückvergütung des bezahlten Personengeldes. Nur wenn der Reisende durch
Krankheit an der Abreise verhindert wird, ist auf ärztliches Zeugniß die entrichtete Taxe
zurückzugeben.
4 41.
Ordnung der Plätze.
Die Orbnung der Plätze in ven Postwägen ist in denselben durch Nummern bezeichnet.
Die Reisenden folgen sich in vieser Orbnung nach ver Zeit ihrer Anmeloung, welche aus
ver Nummer des Reis#escheins hervorgeht, und nach dem Grundsatze, daß auf einem und
demselben Course die früher zugegangenen Reisenden vor den später hinzugekommenen den
Vorrang der Plätze haben. Unter den noch nicht abgegebenen Plätzen steht jedem Reisenden
die Wahl frei.
An den Anfangsstationen, von wo die Postwagen ausgehen, schließen sich die von
andern Coursen herkommenden Reisenden, welche bereits für den weiteren Weg Zahlung
gelelstet hbaben, den am Orte selbst eingeschriebenen Reisenden, ohne weitere Anmeldung,
nach der Zeit und Ordnung an, in welcher sie eingetroffen sind. Die an Unterwegsorten