Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

243 
24. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 1. Oktober 1851. 
  
  
Inbalt. 
Königl. Dekrete. Zeine. 
Verfügungen ver Departements. Bekanntmachung, betreffend die Rheinschifffahrts-Abgaben. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Rheinschifffahrts-Abgaben. 
Nachdem die deutschen Rheinuferstaaten übereingekommen sind, die Schifffahrts-Abgaben 
auf dem Rhein, ausschließlich der Recognitionsgebühr, vom 1. Oktober d. J. an zu ermä- 
ßigen, so wird hiemit unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 16. Januar 1837 
(Reg. Blatt S. 20) und auf die nach der Bekanntmachung vom 23. September 1846 
(Reg.Blatt S. 428) nachgefolgten Ermäßigungen nachstehend der vom 1. Oktober d. J. an 
gültige Tarif nebst den gleichzeitigen Aenderungen durch Ueberweisung einiger Artikel in die 
Klassen ver Viertels= und Zwanzigstels-Gebühr unter dem Anfügen zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß die Bestimmungen hinsichtlich des Abgaben-Erlasses von den im steuerlich 
freien Verkehr befindlichen Gegenständen, die nicht überseeischen Ursprungs sind, so wie vie- 
jenigen binsichtlich der Rückoergütung der preußischen Rheinzölle (Verfügung vom 30. März 
1843, Reg. Blatt S. 257) fortwährend in Kraft bleiben. 
Stuttgart den 29. September 1851. Knapp.
	        
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