Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung in Betreff der Stellung der in gerichtlichen Strafanstalten verwahrten Gefangenen an 
andere Gerichtsstellen. 
Mit Rücksicht auf Art. 38 des Strafgesetzbuchs, Art. 119 der Straf-Prozeßord-= 
nung, Art. 47 des Gesetzes über. Abänderung einiger Bestimmungen des Strafgesetz- 
buchs und der Straf-Prozeß-Ordnung vom 13. August 1849 und auf §. 6 der Verfügung 
der Königl. Ministerien der Justiz und des Kriegewesens vom 7. November 1850, werden 
biermit die Bestimmungen der 9#. 1—5 der Justiz-Ministerial-Verfügung vom 12. Mat 
1828 (Reg. Blatt S. 347) außer Wirkung gesetzt und die Untersuchungs-Gerichte ermächtigt, 
die persönliche Stellung der in gerichtlichen Straf-Anstalten verwahrten Gefangenen zum 
Zweck ihrer Vernehmung in Untersuchungssachen unmittelbar durch Ersuchschreiben an pie 
Verwaltungen der Strafanstalten zu bewirken. 
Stuttgart den 6. März 1851. 
Plessen. 
8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Persönlichkeit an das evangelische 
Frauenstift in Göppingen. 
Da durch höchste Entschließung vom 22. Januar d. J. dem evangelischen Frauenstift in 
Göppingen auf den Grund des vorgelegten Statuts die rechtliche Persönlichkeit ertheilt 
worden ist; so wird dieses unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß das Verwaltungs- 
Comité dieser Stiftung selnen Wohnsitz in Stuttgart hat. 
Stuttgart den 14 Februar 1851. 
Für den Departements-Chef: 
Plessen.
	        
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