Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

N 5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Uusgegeben Stuttgart Sonntag den 23. März 1851. 
In##a##. — 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Vornahme einer Wahl der Abgeordneten zur 
zweiten Kammer der Stänveversammlun 
Verfügungen der Departements Verfüw ihurg. belreffend die Vornahme einer Wahl von Abgeordneten 
zur zweiten Kammer der Stindeversammlung. (Mit einer Beilage.) 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Vornahme einer Wabl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der 
Ständeversammlung. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der wiederbolte Versuch, eine Vereinbarung über verschiedene Abänderungen 
des Verfassungsvertrags mit elinem zu diesem Zwecke besonvers aufgestellten Organe der 
Landesvertretung zu Stande zu bringen, ungeachtet Unseres bereitwilligen Entgegenkom- 
mens ohne Erfolg geblieben ist und offenkundig auf diesem Wege zu irgend einem Ziele 
nicht zu gelangen war, haben Wir für Unsere PMlicht erachtet, zu endlicher Wiederherstel- 
lung fester und geordneter Zustände die verfassungsmäßigen Organe der Landesvertretung 
in die ihnen gebührende, vorübergebend unterbrochene Wirksamkeit wieder eintreten zu lassen,
	        
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