Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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b) Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der rechtlichen Persönlichkeit an den Verein für 
vaterländische Naturkunde. 
Da durch höchste Entschließung vom 8. d. M. dem im Jahr 1844 gestifteten Verein 
für vaterländische Naturkunde die Rechte einer juristischen Person verliehen worden find, so“ 
wird dieß unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß der Verein seinen Wohnfitz in 
Stuttgart hat. 
Stuttgart den 10. Oktober 1851. 
Linden. 
G######“ 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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