Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

305 
Z2. · 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 3. December 1891. 
  
  
Inhal t. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Versügungen der Departements. Versügung, betreffend die Bekanntmachung des revidirten Tarifs zu 
dem Handelsvertrag zwischen dem Jollverein und der Ottomanischen Morte. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des revidirten Tarifs zu dem Handelsvertrag zwischen dem 
Zollverein und der Ottomanischen Pforte. 
Nachdem mit Rücksicht auf die Bestimmung im Art. X. des Handelsvertrags zwischen 
den Zollvereinsstaaten und der Ottomanischen Pforte vom 1. Oktober 1840 (Reg. Blatt 
vom Jahr 1841, S. 447 ff.) durch beiderseitige Kommissarien der nachstehende neue Zoll- 
tarif vereinbart worden ist, so wird solcher hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 17. November 1851. 
Neurath. Knapp.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.