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Anstalten in Wörttemberg als IV. Abtheilung der unter dem Finanz-Ministerium stehenden
Oberfinanzkammer. 183.
.RKönigliche Verordnung, betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs. 187.
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die der Schweiz zugestandenen Zollbegün-
stigungen. 196.
August.
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Mitunterschrift des dem Kassier der
Oberpostkasse beigegebenen Controleurs bei Bescheinigungen. 197.
Ministerium des Innern. Bekanntmachung in Betreff der Paßkarten-Convention. 197.
. Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Aufstellung eines andern Ver-
treters der fürstl. Thurn= und Taxik'schen General-Postdireklion in Frankfurt. 197.
Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Mitwirkung der Gerichte bei Vollgiehung
der Gesetze über die Ablösung der Zehenten. 237.
. Finangz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Kapitalsteuer-Aufnahme auf das Jahr
1854—52. 239.
Ebend. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des Beitritts der württembergischen Post-
verwaltung zu dem deutsch-Uösterreichischen Postverein. 199.
.Ebend. PVerfügung, betreffend die Transport-Ordnung für den Postverkehr im Inland. 199.
Ebend. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der württembergischen Poslverwaltung zu
dem deutsch-österreichischen Postverein. 240.
September.
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend den Vollzug des Vereins-Zolltarifs. 241.
Ebend. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Kurfürstenthums und des Großherzog=
thums Hessen zu dem deutsch-österreichischen Postverein. 242.
Ebend. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Herzogthums Nassau zu dem deutsch-
österreichischen Postverein. 242.
Ebend. Bekannimachung, betreffend die Rheinschisffahrts-Abgaben. 243.
Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Herausgabe eines zweiten Ergän-
zungöbandes zum Regierungsblatt. 249.
Oktober.
4. Königliche Verordnung, betrefsend den Bundesbeschluß vem 23. August d. J. über die
Gültigkeit der deutschen Grundrechte. 247.
Königliche Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse der Israeliten. 248.
. Königliche Verordnung, betreffend den Zusammentrikt der vertagten Ständeversamm-
lung. 251.