Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
* ausgegeben Stuttgart Mitwvoch den 9. April 1851. 
« Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen ver Departements. Revidirte Instruktion zu Vollziehung der allgemeinen Gewerbe- 
Ordnung vom 5. August 1836. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
RNevidirte Instruktion 
zu Vollziehung der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 5. August 1836. 
Aus Anlaß der vielfachen Petitionen um Aenderungen in der bestehenden Gewerbe- 
Gesetzgebung, wie solche namentlich von der durch die Centralstelle für Gewerbe und Han- 
del im Februar 1849 abgehaltenen Versammlung von Fabrikanten, Handwerkern, Kauf- 
leuten und technischen Lehrern vorgetragen worden sind, haben Seine Königliche 
Majestät die höchste Anordnung getroffen, daß die dießfallsigen Gesetze, insbesondere die 
revidirte allgemeine Gewerbe-Ordnung vom 5. August 1836 einer Revision unterworfen,
	        
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