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8) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend die Ausführung des revidirten Postvereins-Vertrags und der Aenderungen
in der Transport-Ordnung für den Postverkehr im Inland.
Da die Hindernisse noch nicht beseitigt sind, wegen welcher die Ausführung der neuen
Bestimmungen des durch die Verfügung vom 24. März 1852 bekannt gemachten revidirten
Postvereins = Vertrags vom 5. December 1851 (Reg.Blatt von 1852, S. 55—80) durch
diesseitige Verfügung vom 27. v. M. bis zum 1. Mal d. J. verschoben wurde, so kann der
Vollzug jener Bestimmungen auch auf diesen Termin noch nicht stattfinden, und muß verselbe
daher bis auf weitere Bekanntmachung ausgesetzt bleiben; auch treten aus diesem
Grunde die in der Verfügung vom 24. v. M. (Reg.Blatt von 1852, S. 51—55) veröffentlichten
Aenderungen in der Transport-Ordnung für den Postverkehr im Inland vom
22. August 1851 vorerst noch nicht in Kraft.
Stuttgart den 26. April 1852.
Knapp.
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Am 27. März d. J. ist die Zte Lieferung und am 26. April die 9te Lieferung des zweiten Ergänzungsbandes
zum Regierungsblatt ausgegeben worden.
Am 3. April ist die Nummer 4 der Straferkenntnisse vom Jahr 1851 ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.