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Die Anpflanzung von Futterkräutern, Welschkorn, Getreide u. dergl. ist auch in dieser
Art von Grundstücken ohne ganz besondere Gründe nicht zu erschweren.
Die K. Oberämter werden angewiesen, nicht nur die rechtzeitige Anlegung, bezlehungsweise
Revision der Verzeichnisse der für untauglich erklärten Weinbergslächen, sowie die Vornahme
der vorgeschriebenen weitern Einleitungen sich zu versichern, sondern auch ihre Anwesenheit
in den einzelnen Gemeinden, besonders bei Ruggerichten, dazu zu benützen, um die
Gemeinderäthe in Aufmerksamkeit auf diese, für eine zahlreiche Klasse von Staatsangehörigen
wichtige Angelegenheit zu erhalten.
Stuttgart den 26. Januar 1852.
Linden.
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Am 24. Januar ist die 5te Lieferung des zweiten Ergänzungsbandes zum Regierungsblatt,
und am zlsten die 6te Lieferung ausgegeben worden.
Gedruckt bel G. Hasselbrink.