Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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Die  Anpflanzung  von  Futterkräutern,  Welschkorn,  Getreide  u.  dergl.  ist  auch  in  dieser
Art  von  Grundstücken  ohne  ganz  besondere  Gründe  nicht  zu  erschweren.

Die  K.  Oberämter  werden  angewiesen,  nicht  nur  die  rechtzeitige  Anlegung,  bezlehungsweise
  Revision  der  Verzeichnisse  der  für  untauglich  erklärten  Weinbergslächen,  sowie  die  Vornahme
  der  vorgeschriebenen  weitern  Einleitungen  sich  zu  versichern,  sondern  auch  ihre  Anwesenheit
  in  den  einzelnen  Gemeinden,  besonders  bei  Ruggerichten,  dazu  zu  benützen,  um  die
Gemeinderäthe  in  Aufmerksamkeit  auf  diese,  für  eine  zahlreiche  Klasse  von  Staatsangehörigen
wichtige  Angelegenheit  zu  erhalten.

Stuttgart  den  26.  Januar  1852.

Linden.

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Am  24.  Januar  ist  die  5te  Lieferung  des  zweiten  Ergänzungsbandes  zum  Regierungsblatt,
und  am  zlsten  die  6te  Lieferung  ausgegeben  worden.

Gedruckt  bel  G.  Hasselbrink.