Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

• 
4. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 5. Februar 1852. 
  
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Organisations-Statut für das K. Württembergische Offiziersbildungs- 
wesen. (Mit Beilagen A bis E.) 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministeriums. 
Organisations-Statut 
für das K. Württembergische Offiziersbildungswesen. 
I. Allgemeine Bestimmungen. 
8. 1. 
Leitung und Aufsicht durch eine Commission. 
Das gesammte Offiziersbildungswesen steht unter der Leitung und Aufficht einer stehenden 
Militär-Studien- und Prüfungs-Commisston, die den jeweiligen Generalquartiermeister zum 
Vorstand und einen Stabsoffizier oder Hauptmann von jeder Waffe (den Generalquartier= 
meisterstab mit eingeschlossen) zu Mitgliedern hat, welche von dem K. Kriegsministerium 
ernannt werden.
	        
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