Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

Formular Lit. B. 
Ortssteueraaat 
Nachweisung 
Betriebs-Räume und Geräthe, 
welche 
zur Branntwein-Brennerei des in drerr Straße 
unter der Hausnummer gFehören. 
Anleitung zum Gebrauch für den Brennerei- Angabe der Räume und ihrer Lage. 
Besiter. 
  
1) Es sind alle zur Brennerei gehörigen oder in den Räu- 
men derselben stehenden Geräthe, mit alleiniger Aus- 
nahme der kleinen, nur zum Schöpfen und Füllen be- 
stimmten Gefässe aufzunehmen. 
2) Jedes Geräthe ist einzeln zu verzeichnen. 
3) Der Brennereibesitzer hat umstehend nur die sechs ersten 
Spalten auszufüllen und seine Eintragung am Schlusse 
mit der Angabe des Tages und seiner Namensunterschrift 
zu vollziehen. 
4) Diese Nachweisung ist nach der näheren Anweisung des 
Ortssteuerbeamten in der Brennerei sorgfältig und gegen 
Beschmutzung und Beschädigung geschütt, aufzubewahren. 
5) Eine neue Nachweisung ist bei dem Ortssteuerbeamten dop- 
pelt einzureichen, sobald es von demselben verlangt wird. 
 
	        
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