Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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2 Benennung der Gegenstände. 7nie un Bemerkungen. 
2 goll- Tarifs.sbensas 
für den Zollzentner. 
27Bienenkörbe, gebrauchte, Futterhonig, sowie Bienenkörbe, in welchen 
die Bienen getödtet sind, mit dbem Honigag.. . . . . . l. E. A. frei. 
Bücher, sowie Landkarten, Musikalien, Kupferßtiche, Stahlstiche, Litho- 
graphien und Holzschnitte, und zwar: 
a) wenn sie neu und gebunden oder kartonirt, oder im Zollvereins- - 
oderSteucrvercins-Gebietcgedrucktodcrverlcgtsind... — frei. 
h) ungebundene oder geheftete, auch alle gebundene bis zu zehn 
Pfund in einem Transportceeererer . ... — frei. 
29 Backosttt ...... — frei. 
30Bärme oder Hefen, frisseee — frei. 
31 Buchdruckerschwärzzee. .. ..... — frei. 
Bekttfeden;;; — frei. 
Borsten. — frei. 
34 Honig. .. ..... — frei. 
36 Seilerarbeit (mit Ausschluß der Netzzenn — frei. 
36 Schiefertafeln und -Stifteni###### — frei. 
3Wacchsss- — frei.
	        
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