Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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C) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die in den Kalenderjahren 1850 —52 in der Gemeindebezirkseintheilung 
vorgegangenen Veränderungen. 
Nachvem in den Kalenderjahren 1859 in der Eintheilung der Gemeindebezirke die hier- 
nach aufgeführten Veränderungen vorgenommen worden sind, so werden solche hiemit durch 
das Regierungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 
I. Im Neckarkreis: Keine. 
II. Im Schwarzwaldkreis: 
durch Verfügung der Kreisregierung vom 13. September 1850 wurden die Theil- 
gemeinden Aichelberg, Hünerberg und Meistern mit der Rehmühle, Oberamts Calw, 
von dem Gemeindeverband mit Neuweiler getrennt und zu einer selbstständigen Ge- 
sammtgemeinde unter dem Namen „Bergorte“ erhoben. 
III. Im Faxtkreis: 
1. 
d 
durch Verfügung der Kreisregierung vom 15. Januar 1850 wurde die Auflösung 
der Gemeinde Lindlein, Oberamts Gerabronn, angeordnet und sofort die Parzellen 
Lindlein und Grosbärenweiler mit der Gemeinde Schmalfelden, die Parzelle Naicha 
aber mit der Gemeinde Wiesenbach vereinigt. 
Durch Regierungsentschließung vom 21. August 1849 (in Vollzug gesetzt am 1. Juli 
1850) wurde die Trennung der Gemeinveparzelle Beimbach von der Gemeinde 
Gerabronn, der Parzellen Herolphausen, Lenkerstetten und Werdegg von der Ge- 
meinde Gaggstadt und der Parzelle Kleinbrettheim von der Gemeinde Roth am 
See, sämmtlich im Oberamtsbezirke Gerabronn, sowie die Vereinigung dieser Par- 
zellen zu einem Gemeinde-Verbande unter dem Namen der Gemeinde Beimbach 
genehmigt. 
Durch Regierungsentschliehung vom 11. September 1840 (in Vollzug gesetzt mit 
dem 1. Juli 1850) wurde die Trennung der Gemeindeparzellen Michelbach, Kupfer- 
hof und Rechenhausen, Gemeinvebezirks Gerabronn, Bichelberg und Liebesvorf, Ge- 
meindebezirks Langenburg und Seibotenberg, Gemeindebezirks Gaggstadt, von den
	        
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