Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mitwoch den 29. Jum 1853. 
Inhba 
Königliche Dekrete. Gesetz in Betreff der zunnanr z Verbrechen gegen den deutschen Bund. 
Berfügungen der Departements. Verfügung in Betreff der Vollzlehung der Königl. Verordnung vom 
14. März 1853 wegen des Verbots der Burschenschaftsverbindung. — Bekanntmachung, betreffend den Bei- 
tritt des Fürstenthums Lippe-Detmold zu dem veutsch-österreichischen Postverein. 
  
I. Unmittelbare Könitgliche Dekrete. 
Gesetz 
in Betreff der Bestrafung der Verbrechen gegen den deutschen Bund. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Vernehmung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Der Angriff gegen das Daseyn, gegen die Integrität oder gegen dle Verfafsung des 
deutschen Bundes wird mit lebenslänglichem Zuchthause, eine auf die Ausführung eines sol- 
chen Angriffs gerichtete Verschwörung an dem Anstifter mit zwanzig bis dreißig, an den übrl- 
gen Tbeilnehmern mit acht bis zwanzig Jahren Zuchthaus bestraft.
	        
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