Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

1. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 13. Januar 1853. 
  
Inhal t. 
Königl. Dekrete. Königl. Verordnung in Betreff der Dienstprüfungen im Berg-, Hütten= und Salinen- 
fache. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Bereilung und den Verkauf der sogen. 
Santoninzeltchen und Santonintabletten. — Verfügung, betressend die Verhütung von Brandunglück bel dem 
Gebrauche der Reibzündhölzer. — Bekanntmachung in Betreff der Paßkarten-Convention. 
  
II. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung 
in Betreff der Dienstprüfungen im Berg-, Hütten= und Salinenwesen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um die Dienstprüfungen im Berg-, Hütten= und Salinenfache mit den andern Staats- 
dienstprüfungen im Finanz-Departement so weit als thunlich in Uebereinstimmung zu 
bringen, verordnen und versägen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, 
wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.