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4. Chemische Hülfsstoffe und Produkte, nämlich:
Mineralwasser, natürliches, in Flaschen und Krügen; Schwefel; Weinstein, roher, raf-
finirter, krystallisirter; Vitriol, Eisen-, Kupfer-, gemischter Eisen= und Kupfer-, weißer;
Wasserglas.
Ruß= und Kohlenschwarz, Buchdrucker-Schwärze, Frankfurter Schwärze; Leim (Fisch-,
Horn-, Lever-); Schmirgelpapier und Schmirgeltuch.
Schwefelfäden; Schwefelpölzer, einschließlich ver chemisch berelteten Zündhölzer, Reib-
hölzer, Reibsidibus und Zündfläschchen; Lunten.
Krapp; Waid; Wau.
5. Eier aller Art und Milch, ingleichen Rahm.
6. Erden und irdene Wagaren.
Hierunter sind verstanden: Amianth und Asbest; Bimestein, Cement und Tuffstein;
Blutstein; Braunstein; Farberden aller Art; Flußspath in Stücken und gemablen; Graphit
(Reißblei, Wasserblei); Kalk und Gyps, ungebrannt und gebrannt; Lehm; Mergel; Moor-
erde; Puzzolan= oder Lava--Erde; Sand, auch gefärbter (mit Ausnahme der geriebenen
Schmalte)); Schmirgel; Schwerspath in Stücken und gemahlen; Talkerde; Thon aller Art,
einschließlich Pfeifenthon und Porzellanerde; Traß; Tripel; Walkererde.
Gemeine Töpferwaaren, d. h. gewöhnliches, aus gemeiner Thonerde verfertigtes Töpfer-
geschirr mit oder ohne Glasur, so wie schwarzes oder Graphit-Geschirr; Fliesen; Schmelz-
tiegel.
7. Erze aller Art.
8. Feldfrüchte, Garten gewächse und Waldfrüchte.
Hierunter sind verstanden: alle Feldfrüchte in Garben oder in Stroh, wie solche un-
mittelbar vom Felve eingeführt werden; Flachs= und Hanfpflanzen; Futterkräuter; Gras
und Heu; Cichorien, ungetrocknete; Karden oder Weberdisteln; Kartoffeln.
Getreide und Hülsenfrüchtec; Oelsaaten aller Art, einschließlich Mohnsaamen; Garten-
sämereien; Anis und Kümmel; Kleesaaten; Senfsaat; Senfpulver oder gemahlener Serf,
nicht in Blasen, Flaschen oder Krügen verpackt; Beeren aller Art, frisch, getrocknet oder
bloß eingekocht, letztere jevoch nicht in Flaschen, Büchsen u. dergl.; Flachs und Hanf (unge-
bechelt oder gehechelt), Chinesisches Gras, Werg und Heede; Waldwolle; Krappwurzeln.