Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

331 
B. Gegenstände, welche im Zwischenverkehr einem ermäßigten Zollsatze 
unterliegen, und zwar: 
  
Nro. 
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
  
  
Vergollung 
* B 
Zwischenzoll-Satz 
in 
Preußen. 
Riblr. 
Egr. 
in 
Oesterreich. 
Bl. 
Kr. 
  
.— 
w 
S 
  
Bast-, Binsen-, Rohr-, Schilf= und Stroh- 
waaren: 
àa) Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Schilf 
und Stroh, ordinäre, gefärbt, auch rohes, gespal- 
tenes Stuhlrorrr .. 
b) Stroh-, Nohr= und Bastgeflechte und dergleichen 
Waaren, soweit solche nicht unter A. Nr. 22. oder 
vorstehend unter a. und nachstehend unter c. ge- 
nannt sind; Decken von ungespaltenem Stroh; 
Hüte (mit Ausnahme der Bast= und Strohhüte) 
ohne Garnitur; gespaltenes, gebeiztes Stuhlrohr. 
c) Stroh-, Rohr= und Bastgeflechte, welche mit seide- 
nen oder anderen Gespinnsten oder mit Roßhaa= 
ren durchzogen oder durchwebt sind (Sparterie) 
Baumwollengarn aller Art, ungemischt oder ge- 
mischt mit Wolle oder Leinen, ungebleicht, gebleicht oder 
gefärbt, eindräthig, mehrdräthig oder gezwirnt, unge- 
schlichtet oder geschlichtet, ingleichen Baumwollenwatte. 
.Beinwaaren, einschließlich der Waaren aus Horn, 
Klauen und anderen thierischen Schnitzstoffen (mit Aus- 
nahme von Schildpatt, Elfenbein und Muschelschaalen): 
a) Fischbein, gerissenes .»··· 
l))Beinwaarcn,alleanderen,auchinVcrbinbnng 
mit Holz, lobgarem Leder, Glas, Papier und 
Pappe, Alabaster, Marmor, Speckstein, Gyps, 
unedlen weder echt noch unecht vergoldeten oder 
versilberten, noch mit Gold= oder Silberlack über- 
zogenen Metallen (mit Ausnahme von Neusilber 
  
Zentner 
Zentner 
Zentner 
Zentner 
Zentner 
  
21 
22½ 
  
  
30 
30 
30 
30 
30 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.