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Einfache Krümmung der Finger, wie sie oft durch die Arbeit hervorgebracht wird, und
Einwärtsbiegung des kleinen Fingers, macht nicht untüchtig, wenn sie nicht in dem Grade
vorhanden ist, daß dadurch die Führung der Waffen gehindert ist, wo dann die bedingte
Untüchtigkeit ausgesprochen werden soll.
93) Steif gestrecktes Glied an einem Finger. b. u.
An zwei oder mehreren Fingern. u. u.
94) Ueberzähliger Finger, der unbeweglich, oder abnorm gebildet ist. u. u.
Wenn er gut gebildet, beweglich ist und neben dem kleinen steht, hebt er die Tüchtig-
keit nicht auf.
95) Verwachsung zweier Finger unter einander, durch Verschmelzung der Knochen ge-
bildet. u. u.
Wenn die Verwachsung blos durch die Haut vermittelt ist, also die Beweglichkeit nicht
bindert, und zwischen Mittelfinger und dem vierten, oder diesem und vem fünften stattfindet. b. u.
Krankheiten der untern Extremitäten.
96) Mangel eines Fußes oder Vorderfußes. u. u.
97) Verkürzung eines Fußes von 14 Zoll. u. u.
unter 14 bis 1 Zoll b. u.
Geringere Verkürzung schließt die Tüchtigkeit nicht aus.
98) Einwärts gebogene Kniee, wenn bei möglichst gerader Stellung und aneinander-
stehenden Knieen die Entfernung der Fersen 3 Zoll beträgt. u. u.
Zwischen 2 bis 3 Zoll. b. u.
Bei weniger Abstand täüchtig.
Dasselbe gilt, wenn nur ein Knie cinwärts gebogen ist.
99) Auswärts gebogene Kniee, wenn bei aneinandergestellten Fersen die Kniee 4 Zoll
abstehen. u. u. «
Zwischen 4 bis 3 Zoll. b. u.
Bel geringerem Grade tüchtig.
Dasselbe gilt bei der Krümmung eines Knies.
Wenn nur ein Knie einwärts oder auswärts gebogen ist, K. 98, 99, so ist neben der
Distanz zugleich die Art des Gangs noch besonders in Beurtheilung zu zieben.
100) Schlecht geheilte Zerreißung des Kniescheibenbandes over der Achillessehne. u. u.