Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

W 30. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 13. September 1853. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des revidirten Staatsschulden- 
statuts vom 22. Februar 1837. 
Verfügungen der Departemento. Bekanntmachung, den Abschluß eines Freigügigkeits-Vertrages mit der 
Königl. Spanischen Regierung betreffend. — Verfügung zur Vollziehung ves Gesetzes vom 15. Juni 1853, 
betreffend die Besteurung des Einkommens von Apanagen, Kapitalien und Renten, so wie des Dienst- und 
Berufseinkommens für die Zwecke der Amtskörperschasten und Gemeinden. — Verfügung, betreffend die Zu- 
ständigkeit der Oberämter und der Finanzbehörden zu Abrügung von Gefährdungen der Körperschaftssteuer 
aus Kapital-, Dienst= und Berufseinkommen. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Geset, 
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des revidirten Staatsschuldenstatuts vom 
22. Februar 1837. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Unter Hinweisung auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Juni 1843 (Reg. Blatt 
S. 419) in Betreff der künftigen Form der Staatsschuldscheine und im Hinblicke auf vie 
den neueren Stagtsanlehen zu Grunde liegenden Verträge verordnen und verfügen Wir,
	        
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