Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

N31. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 16. September 1833. 
Inhalt. 
Königliche Delrete. Keine. 
Berfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vormerkung der Gesäll- und Zebent= Ablö= 
sungsschuldigkelten in den Gemelndegüterbüchern. — Verfügung, betreffend den zeitlichen Erlaß des Eingangs- 
zolls von Getreide und Hülsenfrüchten, Mehl und Mühlenfabrlkaten. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Verfügung, betreffend die Vormerkung der Gefäll= und Zehent-Ablösungsschuldigkesten in den 
Gemeindegüterbüchern. 
Da nach manchen Wahrnehmungen die vorgeschriebenen Vormerkungen der Gefäll= und 
Zehent= Ablösungsschuldigkeiten in die Gemeindegüterbücher nicht überall mit der im In- 
teresse der Rechtssicherheit und zu Richtigstellung ver Steuerverhältnisse erforderlichen Ord- 
nung und Beschleunigung vorgenommen worden sind, so wird zu Bewirkung eines glelch- 
förmigen schnelleren Verfahrens Folgendes verfügt:
	        
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