Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Beilage. 
Formular eines oberamtlichen Heimathscheins 
zum Behuf des Aufenthalts in den der Gothaischen Convention vom 
15. Juli 1851 belgetretenen Bundesstaaten. 
Königreich Württeinberg. 
.. Kreis. 
Oberamt 
Die unterzeichnete Stelle bezeugt, daß der N. von N. welcher sich in N. in der Ab- 
sicht.. . . . aufhalten will, Angehöriger des württembergischen Staats und der 
Gemeinde N. Oberamts J. sei. 
Gegeben zu. .. . . den 
Königliches Oberamt. 
Die im Auslande sich aufhaltenden Württemberger haben ihre staatsbürgerlichen 
Rflichten fortdauernd zu erfüllen und namentlich die nachfolgenden Bestimmungen bei Ver- 
meidung der auf die Ueberschreitung derselben gesetzten Nachtheile zu beobachten: 
JB. Dieses Formular darf blos dann gebraucht werden, wenn sich der um einen Heimathschein Nachsuchende 
in einem der Gothaer Convention vom 15. Juli 1851 beigetretenen Bundesstaate aufhalten will.
	        
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