Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den I. Orctober 1853. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Verbältnisse der zusammengesetzten Gemeinden. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend das bei gewerblicher Niederlassung von aus- 
wärtigen Renten- und Lebensverficherungsbanken und von Hagel= und Vieh-Versicherungsanstalten einzubaltende 
Verfahren. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese 6, 
betreffend die Verhältnisse der zusammengesetzten Gemeinden. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zu gesetzlicher Feststellung der Verhältnisse der zusammengesetzten Gemeinden verordnen 
und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Un- 
serer getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Die Verhältnisse der aus mebreren Orten zusammengesetzten Gemeinden find durch das
	        
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