Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

35. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 8. Oktober 1853. 
In halt. 
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung zu Vollziehung des Gesetzes vom 17. Juni 1853, betreffend die 
Wiedereinführung der Tovesstrafe. 
Verfügungen der Departemento. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Großherzogthums Olden- 
burg zur Pahkarten-Convention. 
  
I1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung 
zu Vollziehung des Gesetzes vem 17. Juni 1853, betreffend die Wiedereinführung der Todesstrafe. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zu Vollziehung des Gesetzes vom 17. Junl 1853, betreffend die Wiedereinführung 
der Todesstrafe, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Rathes, wie folgt: 
K . 1. 
Die Vollzlehung der Todesstrafe geschieht durch Enthauptung mittelst des Fallbeils.
	        
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