Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

36. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
.... 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 25. Oktober 1853. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betresfend die Behandlung der auhergerichtlichen Schulden- 
verweisungen und der Liegenschaftsveräuberungen in Gant-, Schuld= und Verlassenschaftssachen. — Eine Ab- 
änverung ver Waisenhaugordnung in Betreff der Aufnahme der Waisen. — Verfügung, betreffend eine 
Aenderung der Bezirks-Eintheilung ver Umgelds-Commissariate. — Verfügung, betreffend vie Erwelterung 
des Termins für die zollfreie Einlassung von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlenfabrikaken. 
  
——— 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementê. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Behandlung der außergerichtlichen Schuldenverweisungen und der Liegen- 
schaftsveräußerungen in Gant-, Schuld= und Verlassenschaftssachen. 
Zu Beseitigung von Conflikten und zu Erzielung eines gleichförmigen Verfahrens der 
Behörden bei Behandlung der außergerichtlichen Schuldenverweisungen und der Leegenschafts- 
veräußerungen in Gant-, Schuld= und Verlassenschaftssachen werden hiemit auf den Grund
	        
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