Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 5. November 1853. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs. 
Bersügungen der Departemento. Bekanntmachung, die Auslegung des Art. 41 der allgemeinen deut- 
schen Wechselordnung betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem K. Kammer- 
herrn, Freiherrn Friedrich von Weiler errichteten Familienstatuto. 
I. Unmittelbare Königliche DOekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Die Regierungen der zum Zollverein gehörenden Staaten find übereingekommen, den 
seit dem 1. October 1851 gültigen Zolltarif in einzelnen Bestimmungen weiter abzuändern 
und zu ergänzen. 
Wir verordnen daher, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, daß nachstebende 
Abänderungen und Zusitze zu diesem Tarife, welcher mit den seit der Publikation desselben
	        
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