Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
usgegeben Stuttgart Mittwoch den 16. Februar 1853. 
Inphalt. 
Könlgliche Dekrete. Königl. Verordnung in Betreff der Postdienstprüfungen. 
Berfügungen der Departements. Gemeinbescheiv, betreffend vas Verfahren bei Einwendungen gegen 
Vollftreckungs-Verfügungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung 
in Betreff der Postdienstprüfungen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg, 
Um eine angemessene Berufsbildung der Postbeamten berbeizuführen, und um die 
Dienstprüfungen im Postfache mit den andern Staatsdienstprüfungen im Finanzvepartement 
Cvergl. Königl. Verordnung vom 10. Februar 1837, Reg. Blatt S. 92 ff. und vom 24. Ja- 
nuar 1840, Reg. Blatt S. 53 ff.) so weit als thunlich in Einklang zu bringen, verordnen 
und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt: 
8. 1. 
Die Befähigung zu den Verwaltungsämtern im Postfache, namentlich zu den Stellen 
eines Collegial-Mitgliedes, Expeditors oder Kanzlei-Assistenten der Postcommission, so wie
	        
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