Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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N 42. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 29. December 1853. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betresfend einige Abänderungen der Tare der Arznei- 
mittel. (Mit einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend einige Abänverungen der Tare der thierärztlichen 
Aczneimittel. (Mit einer Beilage.) 
I1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegiums. 
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revision der Arzneitare wird Folgen- 
des verfügt: 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe gelten bis zur nächstkünftigen Tare- 
abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneitare vom 27. Oktober 1847. 
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1854 in Wirksamkeit. 
Stuttgart den 16. December 1853. Luvwig. 
Anmerkung: Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
Abdrücke als gewöhnlich egemacht worden und kann das Eremplar um den Peis von drei Kreuzern 
bei der Expedition des Regierungsblatts abgelangt werden.
	        
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