Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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führenden Straßen, dagegen wird die in dem Verzeichnisse, welches ver Bekanntmachung 
vom 27. Januar 1853 beigefügt ist, aufgeführte Uebergangsstation Mühlen, Cameralamts 
und Oberamts Horb, als entbehrlich wieder aufgehoben. 
8. 2. 
Dem Stadtacciseamt Reckarsulm, Cameralamts Neuenstadt, werden die Befugnisse einer 
Uebergangsstation (eines Grenzacciseamts.) in Absicht auf den Verkehr mit Wein, Obstmost, 
Branntwein, Bier und Malz auf der Wasserstraße des Neckars beigelegt. 
8. 3. 
Die Uebergangsstation Ohmenheim, Oberamts Neresheim, Cameralamts Kapfenburg, 
wird aufgelöst und dagegen das Stadtacciseamt Neresheim zum Grenzaceiseamt bestimmt. 
8. 4. 
Diese Anordnungen treten mit dem 1. Januar 1854 in Wirkung. 
Stuttgart den 22. December 1853. 
Knapp. 
#UN 
Berichtigung. 
In der Nummer 40 des Regierungs-Blatts, S. 482, ist auf der 7ten Linie von oben statt: 
5, daß die Grundsätzez zu lesen: Hüber die Grundsätze. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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