Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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35. 
Regierungs- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 5. Mirz 1853. 
  
Inhal t. 
Königlche Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend die Ausübung des verfassungsmäßigen Schutz= und Auf- 
sichtsrechts des Staats über die katholische Landeskirche. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Ausübung des verfassungsmäßigen Schutz= und Aufsichts-Rechts des Staats über die 
kathollsche Landeskirche. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem Wir Unsere Verordnung vom 30. Januar 1830 in Betreff der Ausübung 
des oberhoheitlichen Schutz= und Aufsschts-Rechts über die katholische Kirche einer Revisson 
unterworfen und in Folge dessen beschlossen haben, einige Bestimmungen derselben abzuän- 
dern, so verordnen Wir hiermit, im Einverständnisse mit den übrigen bei der oberrheinischen 
Kirchenprovinz betheiligten Regierungen, nach Anhörung Unseres Geheimen= Rathes, 
wie folgt: 
F. 1. 
An die Stelle der K. 4. 5. 9. 18. 10. 25. und 27. der Verordnung vom 30. Ja- 
nugr 1830 treten nachstehende Bestimmungen:
	        
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