Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  29.  December  1855.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Deparlementö.  Bekanntmachung,  betreffend  einige  Abänderungen  der  Tare  der  Arzneimittel.
  (Mit  einer  Beilage.)  —  Bekanntmachung,  betreffend  einige  Abänderungen  der  Tare  der  thierärzklichen
  Arzneimittel.  (Mit  einer  Beilage.)  —  Bekanntmachung,  betreffend  das  Aufhören  des  mit  dem  Fürstenthum
  Hohenzollern-Hechingen  abgeschlossenen  Staatsvertrages  über  Theilnahme  an  der  wülttembergischen  Gebäude-Brandversicherungo-Anstalt.
  Bekanntmachung,  betreffend  die  Erhöhung  des  Grundkapktals  der  in
Heilbronn  bestebenden  Aktiengesellschaft  „Zuckerfabrik  Heilbronn.“  —  Verfügung,  betreffend  das  fremde  Papiergeld
  in  Stücken  unter  zehn  Thalern.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Medicinal-Collegiums.
a)  Bekanntmachung,  betreffend  einige  Abänderungen  der  Tare  der  Arzneimittel.
(Mit  einer  Beilage.)
In  Folge  der  neuestens  vollzogenen  periodischen  Revisson  der  Arzneitare  wird  Folgendes
  verfügt:
1)  Für  die  in  der  Beilage  bezeichneten  Arzneistoffe  gelten  bis  zur  nächstkünftigen  Tare-Abänderung
  vie  beigefügten  Preisbestimmungen.

2)  Für  alle  andern  Artikel  gelten  die  Bestimmungen  der  Arzneitare  vom  27.  Oktober  1847.
3)  Die  abgeänderten  Preisbestimmungen  treten  mit  dem  1.  Januar  1856  in  Wirksamkeit.
Stuttgart  den  20.  December  1855.  ·  Geßler.

Anmerkung:  Für  den  Bedarf  der  Apotheker  sind  von  gegenwärtigen  Verfügungen  mehr

Abdrücke  als  gewöhnlich  gemacht  worden  und  kann  das  Eremplar  um  den  Preis  von  drei  Kreuzern
bei  der  Expedition  des  Regierungöhlatts  abgelangt  werden.