Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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N2. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 11. Januar 1856. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli 
1834 über die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli 1854 über die Verhinderung 
des Mißbrauchs der Presse. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die deutsche Bundes-Versammlung unter dem 6. Juli 1854 nachstehenden 
Beschlug zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse gefaßt bat: 
Unter Vorbehalt der Befugniß der höchsten und hoben Bundes-Regierungen, 
nach Bedürfniß eingreifendere Anordnungen zu treffen, werden nachstehende allge- 
meine Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse 
festgesetzt.
	        
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