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Benennung der Gegenstände.
— —
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensäzze
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung
des Thalero
in 30stel und 24stel),
bei
eim
Eingang. Auggang.
holt, nach Bleichereien oder Lein-
wandmärkten;
bb) in Sachsen:
auf der Grenzlinie von Ostriz bis
Schandau, auf Erlaubnißscheine;
H Gebleichte, gefärbte, gedruckte oder
in anderer Art zugerichtete, auch
aus gebleichtem Garn gewebte
einwand; gebleichter oder in an-
erer Art zugerichteter Zwillich
ud Drillich; rohes und gebleich-
c, auch verarbeitctes Tisch-, Bett-
und Handtücher-Zeug, leinene Kit-
el, auch neue Leibwäsche
O Baͤnder, Batist, Borten, Fransen,
aze, Kammertuch, gewebte Kan-
len, Schnüre, Strumpfwaaren,
espinnste und Tressenwaaren
aus Metallfäden und Leinen, je-
ech EheH Verbindung mit Ei-
znz Stati Hath Ledei, Messins
h) Zwirnspitzen.
Lichte
Calg-, Wachs-, llrath-
und Steath) . Ba #
A
zunpen- und andere Abfälle zur
apier-Fabrikation:
eimene, baumwollene und wollene
(Ampen, auch macerirte Lumpen
(Halbzeig Papierspäne, Ma-
iatur beschriebene u. bedruckte),
gleichen alte Fischernetze, altes
auwerk und Stricke.
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
|A Sgr. . Sgr.
Tbir. (achr.) Tolr. 4##t
Für
nach dem Tara
24½ Gulden-Zuß#, wird vergütet
vom Centner
beim Brutto-Gewicht:
Eingang. Ausgang.
fl. k. fl. kr. Pfund.
13 in Kisten.
355 — — 9 in Körben.
6 in Ballen.
8 in Ahen.
— 1 in Koörben.
s52 30 " 6 in Ballen.
43 in Kisten.
(05 11 in Ballen.
10 30 1 —— in Kisten.
frei — 515