Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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Benennung  der  Gegenstände.

——

Maaßstab
der

Verzollung.

Abgabensätze

 

nach  dem
14-Thaler  =  Fuß
(mit  der  Einthellung
des  Thalers
in  30tel  und  24  stel),

eim
Eingang.  1  Ausgang.

 

Wachs-Lei  d,  Wachsm’ier


à)  Grobe  unbedruckte  Wachsleinwand...
  ...  .  .  ..

b)  Alle  anderen  Gattungen,  ingleichen
  Wachs-Mousselin  und  Malertuchg


e)  Wachstafft

4)  Alle  mit  Gummi  elasticum  oder
Sutta  percha  überzogenen  Geebe
  .

Anmert  Gummidrucktũcher  für  Fabriken
auf  Erlaubnißscheine  unter  Kontrole.

Wolle  und  Wollenwaaren:

a)  Schafwolle,  rohe  und  gekaͤmmte,
n  einschließlich  der  Gerberwolle
5n  Haioschnuckenwolle  zahlt  bei  dem

Onsgange  7  die  Hannoversche  und
urgische  Grenze  2½  Sgr.
(6/.  Kr.)  vom  Centnkr.  E

5)  Weißes  drei=  oder  mehrfach  gezwirntes
  wollenes  und  Kameelarn,
  auch  Garn  aus  Wolle  und
Erde  desgleichen  alles  gefärbte

e  .  ..

)  Waaten  aus  Wolle  (einschließlich

dere.  Thierhaare)  allein  oder

sed  erbindung  mit  anderen,  nicht

serlfnen  Spinn-Materialien  geigt:


1)  bedruckte

Waare  «-gewame
  nallerArt,11n

Waaren  (ganz  oder

 

theilweise  aus  Kammgarn),  wenn

 

1  Centner

1  Centner
1  Centner

1  Centner

1  Centner

1  Centner

1  Centner

 

1  Sgr.  .  Sgr.
Thlr.  (#.  Xli.  1  z.

be
Eingang.

.

nach  dem
24½  -Gulden-Fuß,

kr.

im
Ausgang.
fl.  kr.

Für
Tara
wird  vergütet
vom  Centner
Brutto-Gewicht:

Pfund.

 

frei  10

 

 

 

 

frei

 

30

45

30

35

 

 

13ä  in  Kisten.
9  in  Körben.
6  in  Ballen.

16  in  Fässern  u.  Kisten.
6  in  Ballen.