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Benennung der Gegenstände.
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Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
nach dem
14-Thaler = Fuß
(mit der Einthellung
des Thalers
in 30tel und 24 stel),
eim
Eingang. 1 Ausgang.
Wachs-Lei d, Wachsm’ier
à) Grobe unbedruckte Wachsleinwand...
... . . ..
b) Alle anderen Gattungen, ingleichen
Wachs-Mousselin und Malertuchg
e) Wachstafft
4) Alle mit Gummi elasticum oder
Sutta percha überzogenen Geebe
.
Anmert Gummidrucktũcher für Fabriken
auf Erlaubnißscheine unter Kontrole.
Wolle und Wollenwaaren:
a) Schafwolle, rohe und gekaͤmmte,
n einschließlich der Gerberwolle
5n Haioschnuckenwolle zahlt bei dem
Onsgange 7 die Hannoversche und
urgische Grenze 2½ Sgr.
(6/. Kr.) vom Centnkr. E
5) Weißes drei= oder mehrfach gezwirntes
wollenes und Kameelarn,
auch Garn aus Wolle und
Erde desgleichen alles gefärbte
e . ..
) Waaten aus Wolle (einschließlich
dere. Thierhaare) allein oder
sed erbindung mit anderen, nicht
serlfnen Spinn-Materialien geigt:
1) bedruckte
Waare «-gewame
nallerArt,11n
Waaren (ganz oder
theilweise aus Kammgarn), wenn
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Sgr. . Sgr.
Thlr. (#. Xli. 1 z.
be
Eingang.
.
nach dem
24½ -Gulden-Fuß,
kr.
im
Ausgang.
fl. kr.
Für
Tara
wird vergütet
vom Centner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
frei 10
frei
30
45
30
35
13ä in Kisten.
9 in Körben.
6 in Ballen.
16 in Fässern u. Kisten.
6 in Ballen.