Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

329 
18. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttg art Samstag den 6. December 1856. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung der Erklärung vom 7. Juni 1856, be- 
treffend die Ausdehnung der im Handels= und Schifffahrts-Vertrage zwischen den Staaten des Zoll- 
vereins und dem Königreiche beider Sicilien vom 27. Januar 1847 für die direkte Fahrt verabredeten 
Begünstigungen hinsichtlich der Zoll= und Schiffahrts-Abgaben auf die indirekte Fahrt. — Bekannt- 
machung, betreffend die allgemeine Rentenanstalt in Stuttgart. — Verfügung, betreffend die Gebäude= 
brandschadens-Umlage für das Kalenderjahr 1857. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und 
der Finanzen. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. 
Dekanmtmachung der Erklärung vom 7. Juni 1856, betreffend die Ausdehnung der im Handels= und 
ifffahrts · Vertrage zwischen den Staaten des Zollvereins und dem Königreiche beider Sicilien vom 
27. Januar 1847 für die direkte Fahrt verabredeten Begünstigungen hinsichtlich der Zoll= und 
Schifffahrts-Abgaben auf die indirekte Fahrt. " 
v Nachdem eine den Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen den Staaten des Zoll- 
ereins und dem Königreiche beider Sicilien vom 27. Januar 1847 erweiternde Erklärung
	        
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