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Es bleibt den einzelnen Vereinsstaaten unbenommen, außerdem bei frankirten Briefen
einen Frankirungsstempel, und bei unfrankirten Briefen einen die Höhe des Porto anzeigenden
Stempel (in blauer Farbe) anzuwenden.
g. 32.
Franco-Verzeichnung.
Wenn Postsendungen nicht mit Marken oder gestempelten Couverts frankirt sind, so
ist das baar erhobene Franco auf der Adresse der Briefe, Begleitbriefe oder Adreßpakete
unten links in der Ecke in kleinen Zahlen roth zu vermerken, und nöthigenfalls an dieser
Stelle das Francozeichen binzuzufügen.
Das außer dem Franco erhobene Weiterfranco wird in n so vielen Beträgen, als Postverwaltungen
an demselben Theil nehmen, in Bruchform unter das Franco gesetzt.
Bei Briefen nach dem Auslande, welche mit Marken frankirt sind, ist das frembet
Franco unten links mit dem Beisatze: „Weiterfranco“ („W. F.“) anzusetzen.
g. 33.
Retour-Rerepisse.
Den recommandirten Briefen wird nur in dem Falle, wenn der Absender den vollzogenen
Ablieferungsschein (Retour-Recepisse) verlangt bat, das Formular dazu nach folgendem
Muster gleich am Aufgabeorte beigefügt.
Formular.
(Vorderseite).
« Des Empfängers
Stand Name Wohnung
Daß ich Endesunterschriebener von de Posthierselbst
einen recommandirten Brief aus
von
richtig erhalten, bescheinige hiemit.
den 18
EELIIIIII
utoa quia ulop15190.
Vollzogen nach dem Aufgabeorte des Briefes zurückzusenden.
(Nückseite.)
Retour-Recepisse
nach