Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

14. 
Negierungs-Blatt 
für das 
77 * 
Königreich Württemberg. 
— — — — — —— —„ — — — . — — 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 3. December 1857. 
— — — .. — —GmGu —s2 — 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Löfchung der Gefäll- und Zehent- 
Ablösungsschuldigkeiten in den Gemeindegüterbüchern. — Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung 
einer Aktiengesellschaft. — Verfügung, betreffend die Gebäude-Brandschadens-Umlage für das Kalender- 
  
  
lahr 1858. — Verfügung, betreffend die Bedeckung der Gebäude mit Theerpappe und Aophaltfilz. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Verfügung, betreffend die Löschung der Gefäll= und Zehent-Ablösungsschuldigkeiten in den 
Gemeindegüterbüchern. 
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verfügung vom 2—½ 1853, betreffend die 
wanmerkung der Gefäll-= und Zehent-Ablösungsschuldigkeiten in den Gemeindegüterbüchern, 
rden hiemit pinsichtlich der Löschung der betreffenden Güterbuchs-Einträge nachstehende 
wei 
tere Bestimmungen getroffen:
	        
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