Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

105 
11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 17. Juli 1858. 
Königliche Dekrete. Keine. Inbhalt 
erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des zweiten 
Nachtrags zu dem revidirten Postvereinsvertrag vom 5. December 1851. — Verfügung, betreffend 
die Posttransportordnung für den Verkehr im Inlande und mit den Ländern des deutsch-österreichischen 
Postvereins. 
— — 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departementê. 
Des Finanz-Ministerium. 
à) Verfügung, beteffend die Bekanntmachung des zweiten Nachtrags zu dem revidirten Postvereins- 
vertrag vom 5. December 1851. (Mit einer Beilage.) 
C Nachdem auf der im Jahr 1857 zu München abgehaltenen dritten deutschen Post- 
onferenz am 26. Februar dess. J. ein zweiter Nachtrag zu dem revidirten Postvereins- 
ertrag vom 5. December 1851 verabredet und von sämmtlichen betheiligten Regierungen, 
Esiebungsweise Postverwaltungen genehmigt worden ist, wird derselbe zufolge höchster 
schließung Seiner Königlichen Majestät nachstehend mit dem Bemerken ver- 
. daß die Bestimmungen dieses Nachtrags nach neuerer Vereinbarung mit dem 
uli d. J. 
i# » J. im internationalen Verkehr, mit Ausnahme des Verkehrs mit Luxemburg, 
n Wirksamkeit treten. 
Stuttgart den 29. Juni 1858. 
Knapp.
	        
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