Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Zum Messen des Wasserdrucks ist ein am Kesselpoder an der erforderlichen Druck- 
pumpe befindliches Sicherheitsventil von mindestens einem Quadratzoll Druckfläche und 
sonst vorschriftsmäßiger Construction, over ein Manometer zu verwenden, nachdem man ich 
zuvor mittelst des Sicherheitsventils von der richtigen Angabe desselben überzeugt hat. 
Das Sicherbeitsventil muß gut eingeschliffen seyn und der Wasserdruck so weit getrie- 
ben werden, daß das Ventil ringsum Wasser entweichen läßt und sich vollständig in der 
Schwebe befindet. Dieser Wasserdruck muß durch stetiges Arbeiten an der Druckpumpt' 
wäbrend der alsdann vorzunehmenden Untersuchung der Oberfläche des Kefsels erhalten 
und bei Bestimmung der Formveränderungen der Kesselwandungen abwechselnd beseitigt 
und wieder hergestellt werden. 
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bestimmung der Formveränderungen auf ebene 
Flächen und auf innere Röhren zu richten. Bei Röhren, welche zur inneren Heizung 
dienen, insbesondere bei denjenigen für innere Feuerung, ist zu untersuchen, ob sse nicht 
erheblich von der cylindrischen Form abweichen, in welchem Falle auf ihr Verhalten bei 
der Druckprobe eine besondere Aufmerksamkeit zu verwenden und bei eintretenden Form- 
veränderungen auf Verstärkung zu dringen ist. 
Die Anwendung des Manometers bietet den Vortheil, daß man nach. vorgenommener 
Ueberlastung des Sicherheitsventils durch das ausströmende Wasser nicht mehr beläsit 
wird und daß der erforderliche Wasserdruck ohne erhebliche Anstrengung der Arbeiter an 
der Pumpe erhalten werden kann. In Beziehung auf die Beschaffenbeit der Bleche kommt 
es hauptsächlich darauf an, daß sich an denselben keine durch Biegen oder Lochen entstam 
dene Risse zeigen, welche immer auf ein sprödes Material hinweisen. 
Diese Risse gehen meistens nur bis auf eine gewisse Tiefe, geben deßbalb keine Ber- 
anlassung zum Rinnen, wenn der Kessel probirt wird, und müffen also durch andere An- 
zeigen aufgesucht werden. Es kann vorkommen, daß es versucht wird, sie durch Zuklopfen 
oder durch den Anstrich, durch Kitt u. dergl. unsichtbar zu machen, weßbalb eine sehr ge 
naue Besichtigung, besonders bei angestrichenen Kesseln, nothwendig ist. Wird der Kesse 
in der Verfertigungs-Werkstätte probirt, so soll der Anstrich erst nach Vornahme der Probe 
erfolgen. Minder schädlich als die oben erwähnten Risse sind schieferige Stellen, welche in 
der Regel nur bei Blechen von sehr faseriger Textur vorkommen. » 
Ein unbedeutendes Schweißen der Nietsugen, welches sich durch Nachstemmen verliert, 
ist nicht nachtbeilig und verliert sich in der Regel ohne weitere Nachbülse, sobald der Kef-
	        
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