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nicht durch ungenaue Adressirung verschuldet worden ist, so ist von dem Empfänger nur
dasjenige Porto zu erheben, welches sich bei richtiger Instradirung ergeben hätte.
g. 23.
Unbestellbare Postsendungen.
Briefe und andere Sendungen sind für unbestellbar zu erachten:
1) wenn der Adressat am Bestimmungsort nicht zu ermitteln und die Nachsendun
nach §. 21 nicht möglich oder nicht zulässig ist;
2) wenn die Sendung mit der Bezeichnung „poste restante“ versehen ist und nich
binnen drei Monaten, vom Tage des Einlaufs an gerechnet, von der Post abge-
holt wird (8. 19); **
3) wenn eine Sendung mit Postvorschuß, auch wenn sie mit poste restante bezeichnt
ist, innerhalb 14 Tagen nicht eingelöst worden ist (§. 60);
4) wenn die Annahme verweigert wird.
Die Verweigerung hat der Avressat sogleich bei der Bestellung zu erklären. n
derselbe die Sendung einmal angenommen, so ist er zur Entrichtung der darauf haften
den Postgebühren verpflichtet und kann sich hievon durch spätere Rückgabe der Sendun
in der Regel nicht befreien. ion
Bevor in dem Falle zu Ziff. 1 eine Fahrpostsendung mit oder ohne Werchsberlarank.
deßhalb als unbestellbar angesehen wird, weil mehrere dem Aoressaten gleich benannte
sonen im Orte sich befinden und der wirkliche Empfänger nicht sicher zu unterscheiven 1
muß der Begleitbrief (§. 57) nach dem Aufgabeort zurückgesendet werden, um ven
sender, wenn derselbe an der außern Beschaffenheit des Begleitbriefes oder sonst auf 8
nete Weise ermittelt werden kann, zur näheren Bezeichnung des Adressaten zu veranla
Die Uebersendung des Begleitbriefs geschieht zwischen den Poststellen unter Couvert und
Postsache. Ist ein Begleitbrief nicht vorhanden, so ist der Aufgabepoststelle eine moͤgli
genaue Bezeichnung der Sendung mitzutheilen. efeci
Kann eine Fahrpostsendung wegen des Todes des Adressaten nicht belit 13
werden (. 17), so wird vor der Rücksendung in der eben erwähnten Weise die Erklärt“ 4.
des Absenders beizubringen versucht, an welche andere Person die Sendung ausgefe
oder ob dieselbe an den Aufgeber zurückgeschickt werden soll. hat
Alle anderen Postsendungen sind, wenn sie als offenbar unbestellbar erkannt sind, o
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