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b) bei Zeitungen aber, welche weniger als sechsmal in der Woche erscheinen, wenig-
stens 2 fl. 20 kr. (1 Thlr. 10 Sgr. oder 2 fl. österr. Währung) und böchstens
7 fl. (4 Thlr. oder 6 fl. österr. W.) betragen;
2) für nichtpolitische Zeitungen und Journale beträgt die Speditionsgebühr durch-
weg und ohne Beschränkung auf ein Minimum oder Marimum fünfundzwanzig
Procent des Nettopreises.
Bei Zeitungen aus und nach dem Vereinsausland wird die Vereinsgrenzpoststelle,
bei welcher die Zeitungsbestellung erfolgt, als Verlags= beziebungsweise Abgabeort
berrachtet. Als Nettopreis wird hiebei der Einkaufspreis der betreffenden Grenzpoststelle
eangesehen.
Die Beschränkung der Speditionsgebühr auf ein Minimum oder Marimum (oben
Ziffer 1, Lit. a und b) findet auf württembergische Zeitungen innerhalb des
andes, sowie auf dic unmittelbar aus dem — nicht zum Postvereinsgebiet gehöri-
den — Ausland nach Württemberg gelangenden oder von Württemberg unmittelbar dahin
gehenden Zeitungen (von und nach der Schweiz) keine Anwendung.
Wenn eine Zeitschrift vor Ablauf der Zeit, für welche pränumerirt wurde, zu er-
fbeinen aufhört oder verboten wird, so ist dem Abonnenten für die Zeit, in welcher die
beeferung nicht erfolgt, neben der entsprechenden Rate der Speditionsgebühr der voraus-
Fablte Preis, soweit er von dem Verleger zum Ersatz gebracht werden kann, zurück-
zuerstatten.
Die Entscheidung darüber, ob eine periodische Druckschrift als eine politische oder
nichtpolitische zu betrachten sei, richtet sich nach den Preßgesetzen.
Fuür die Versendung des württembergischen Regierungsblatts und der Straferkenntnisse
biezu, sowie des württembergischen Staatsanzeigers an öffentliche Behörden und sonstige
önnenten des Inlands wird keine Speditionsgebühr erhoben. Die in ein anderes
Lreinsgebiet oder in das Ausland gehenden Eremplare der genannten Blätter sind von
em württemb ergischen Antheil an der Speditionsgebühr befreit.
g. 41.
Nachsendung von Zeitungen.
» Verlangt ein Abonnent die Nachsendung einer Zeitschrift an einen andern Ort, als
eneenigen, für welchen er die Bestellung gemacht hat, so hat diese Nachsendung — nach
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