Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Formular zu einem Vegleitbrief: 
Zeichen (Signatur): 
Hiebei ein (Koffer 2c.) Werth · 
    
Nachnahme / 
  
  
An 
(Adresse, Bestimmungsort, Frankobezeichnung rbc.) 
Zu einem Begleitbriefe können zwar mehrere Stücke gehören, jedoch nicht zugleich 
Stücke mit und solche ohne Werthsdeclaration. 
Gehören mehrere Stücke mit Werthsdeclaration zu einem Begleitbriefe, so muß auf 
demselben der Werth von jedem Stücke besonders angegeben seyn. 
Sendungen nach inländischen Bestimmungsorten mit vollständiger Adresse werden 
bis zum Gewicht von 25 Pfund einschließlich ohne Begleitbrief befördert. 
Ueber Gewicht und Porto der Begleitbriefe vergl. §. 63. 
*vpv 
Signatur. 
Die Bezeichnung (Signatur) einer Sendung muß entweder aus der vollstänvigen 
Adresse oder aus mehreren großen lesbaren Buchstaben oder Zeichen, darf aber niema 
aus Nummern allein besteben. Dieselbe muß den Bestimmungsort und bei derlarirte“ 
Sendungen die Werthsangabe übeinstimmend mit deren Bezeichnung auf dem Begleithrieft 
enthalten. 
Bei nach= oder zurückzusendenden Poststücken wird die Bezeichnung des Bestimmung“ 
orts von der Poststelle kostenfrei entsprechend abgeändert. , 
Die Signatur muß dauerhaft und haltbar seyn; sie muß bei Wild, bei Geflugel in 
Netzen, bei Fleischwaaren, welche leicht Fett absetzen und bei Hefesendungen in Beuteln 
auf einem hinlänglich großen und befestigten Stück Holz, Leder oder starker Pappe ang- 
bracht werden. e 
Ein Aufkleben von Signaturen mittelst eines Stücks Papier u. s. w. auf Pacei 
ist unzulässig.
	        
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