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sendungen wird nach der geradlinigen Entfernung zwischen Abgangs= und Bestimmungsort
ohne Rücksicht auf die Gebietsgrenzen und auf die Spedition in einer Summe berechnet.
Die Entfernungen werden unmittelbar von Ort zu Ort gemessen.
Im Vereinsverkehre erfolgt jevoch bei Entfernungen über 20 Meilen die Messung
nach den Mittelpunkten von Quadraten, deren Seiten je einer Länge von vier deutschen
Meilen entsprechen. "
Alle in demselben Quadrate gelegenen Orte haben die Tare des Mittelpunkts. Die
von Quadratseiten durchschnittenen Postorte werden dem östlich, südlich oder sudostlich
angrenzenden Quadrate zugezählt.
Fuͤr den Vereinsfahrpostverkehr mit dem Vereins-Auslande gelten hinsichtlich der
Messung und der Berechnung der Taxen die in den Verträgen vereinbarten Grenzpunkte,
beziehungsweise die Mittelpunkte der Quadrate, in welchen dieselben liegen.
Für jede Fahrpostsendung wird ein Gewichtporto und bei Sendungen mit declarit—-
tem Werth außerdem ein Werthporto berechnet.
Das Porto wird in der Münzwährung des Postbezirks berechnet, in welchem vasselle
zur Erhebung kommt. Tarbruchtheile werden auf 1 kr. (resp. auf ¼#1 Sgr.) oder den ent-
sprechenden Betrag in der Landesmünze erhöht.
Das Hohenzollern'sche Transitporto für vie durch Hohenzollern laufenden Fahrpof-=
sendungen aus einem Theile Württembergs nach dem anderen wird nicht mehr zum inlän
dischen Porto geschlagen, sondern auf die Postkasse übernommen.
#. 57.
Gewichtporto.
Das Gewichtporto beträgt für jedes Pfund Zollgewicht auf 4 deutsche Meilen
r kr. (# Sgr.) ar
Ueberschießende Pfundtheile werden für ein volles Pfund, überschießende Meilen für
volle 4 Meilen gerechnet.
Als Minimum des Gewichtporto's wird für die ganze Tarirungsstrecke erhoben:
bis einschließlich 8 Meilen 7 kr. süädd. W. — 6 kr. östr. W. — 2 Sgr.
über 8—16 10 kr. = 9 kr. — 3Sgr.
„ 16—24 „ 14 kr. 12 kr. 4gr.
„ 24—32 „ 18 kr. 15 kr. — 5Sgr.