Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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#bgangsstation Lokomotive und Wagen aufgestellt sind und die Eisenbahncommission 
die betreffenden Extrazüge in den einzelnen Fällen für zulässig findet. 
Die mit der Eisenbahn zu befördernden Estafetten werden durch einen Postunter- 
bediensteten oder einen anderen sicheren Mann begleitet. Derselbe überbringt die Estafette 
an das Postbureau des an der Eisenbahn gelegenen Bestimmungsorts oder vesjenigen 
Orts, von wo die Estafette zu Pferde oder zu Wagen weiter zu befördern ist. 
K. 71. 
Bestellung der Estafetten-Sendungen. 
Die durch Estafette eingegangenen Gegenstände müssen, auch wenn sie zur Nachtzeit 
eintreffen, ohne Verzug beliefert werden, sofern von dem Absender nicht ausdrücklich etwas 
Anderes bestimmt ist. Sie müssen dem Adressaten, oder wenn dieß nicht thunlich ist, dem 
Vertreter desselben behändigt werden, wie solches für die Abgabe von Expreßbriefen 
G8. 15, 17) vorgeschrieben ist. 
Der Empfänger hat die richtige Ablieferung und die Zeit derselben zu bescheinigen. 
Ueber die Bestellgebühr vergl. §. 73. 
S. 72. 
Nach= und Zurücksendung. 
Wenn ver Adressat einer Estafettensendung sich nicht am Bestimmungsorte befindet, 
" bat sich die Poststelle daselbst nach ver Verfügung zu benehmen, welche etwa der Ab- 
lender oder vor seiner Abreise der Adressat für einen solchen Fall getroffen hat. 
Soll ein durch Estafette eingekommener Gegenstand ebenfalls mit Estafette nachgesen- 
det werden, so wird die nachzusendende Estafette so behandelt, als wäre sie an dem Orte, 
von wo sie nachgesendet wird, nach dem neuen Bestimmungsert aufgegeben worden. 
Die Nachsendung mit Estafette findet nur dann statt, wenn die Kosten hiefür entweder 
don dem Versender bei der Aufgabepoststelle over von dem Adressaten bei der Poststelle 
des ursprünglichen Bestimmungsorts hinterlegt worden sind. 
Wird vie Nachsendung mit Estafette von Aufgebern oder Adressaten verlangt, wel- 
en acontirt werden darf (§S. 69), so ist eine solche Sicherheit nicht erforderlich. 
Liegt eine besondere Anordnung des Absenders oder des Adressaten zur Nachsendung 
mit Estafette nicht vor oder kann sie wegen Mangels einer Sicherheit für die Kosten 
nicht ausgeführt werden, so wird die Sendung, wenn der Anfenthaltsort des Adressaten
	        
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