Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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den Reisenden wird nur leichtes Handgepäck in so weit zugelassen, als dafselbe ohne 
elästigung der übrigen Passagiere im Personenraum untergebracht werden kann. Die 
Packräume des Wagens dürfen dabei nicht geöffnet werden. 
Wünschen Reisende sich die Befoͤrderung mit der Post von einer Poststelle ohne Post- 
all oder von einem Haltepunkte ab zu sichern, so müssen sie sich bei der rückliegenden 
oststelle mit Stall rechtzeitig melden und von dort ab einen Platz bezahlen. 
8. 76. 
Reiseschein. 
Geschieht die Meldung zur Reise bei einer Poststelle, so erhält der Reisende gegen 
aare Entrichtung des Personengelds einen Schein, in welchem 
1) der Tag. und der Bestimmungsort, 
2) die Zeit ves Abgangs der Post, 
3) vie Nummer des Platzes, welchen der Reisende im Wagen einzunehmen hat, und 
4) ver Betrag ves bezahlten Personengelds 
angegeben sind. Der Reiseschein gilt nur für den Tag und die Fahrt, für welche derselbe 
ausgestellt ist. 
Es ist Sache des Reisenden, sogleich bei dem Empfange des Scheins zu prüfen, ob 
seer auf die von ihm gewünschte Fahrt lautet und überbaupt richtig ausgestellt ist. Nach 
Tr ohne Erinnerung erfolgten Annahme „des Reisescheins kann der Einwand, daß der 
ag, die Tageszeit oder der Bestimmungsort der Reise in demselben unrichtig angegeben 
lien, nicht mehr zugelassen werden. 
Die Zeit des Abgangs der Post kann auf Unterwegsstationen und bei Posten, deren 
bgaug von dem Eintreffen anderer Posten oder Eisenbahnzüge abhängt, nur annähernd 
estimmt werden. Es ist biebei die möglichst frühe Abgangszeit zur Richtschnur zu nehmen. 
Die Nummer des Reisescheins richtet sich nach der Reibenfolge, in welcher die Mel- 
*— Mitreise geschehen ist; doch stebt es Jedermann frei, bei der Meldung unter 
en noch uhbesetzten Plätzen sich einen bestimmten Platz zu wählen. 
Personen, welche sich an Halteplätzen gemelvet haben und ausgenommen worden sind, 
n das Personengeld bis zur nächsten Station dem Conducteur, oder, wenn ein solcher 
Wagen nicht begleitet, dem Postillon zu bezahlen. Einen Reiseschein können ste erst 
yder nächsten Poststelle erhalten. 
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