Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Zusätzliche  Bestimmungen.
1)  Die  Erhebung  erfolgt  von  dem  auf  Grund  der  Schiffsvermessungs-Ordnung
  vom  5.  Juli  1872.  ermittelten  Netto-Raumgehalt  der  Schiffe.

2)  Wenn  Schiffer  zwei  Lootsen  für  ein  Schiff  annehmen,  so  zahlen  sie  für
den  zweiten  Koosfen  nur  die  Hälfte  der  tarifmäßigen  ebkütren-3)

  Die  Lootsen  auf  der  Station  am  kleinen  Haff  und  zu  Wolgest  erhalten
außer  den  vorstehenden  Gebühren  für  jeden  Liegetag  1  Mark  20  Pf.

Berlin,  den  30.  Dezember  1874.

CL.  S.)  Wilhelm.
Camphausen.  Achenbach.

Tarif,