Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Regiernugs-Blatt 
für das 
Königreich WMürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 19. Juli 1858. 
Inhaltt. 
Königlicke Dekrete. Keinc. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Wahl der ordentlichen und der stell- 
vertretenden Mitglieder der Bezirksausschüsse für die Feststellung der Jahresliste der Geschworenen. — 
Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der juristischen Persönlichkeit an die Genossenschaft der 
Württembergischen Johanniter-Ritter. — Verfügung, betreffend die Versendung des Schießpulvers. — 
Verfügung, betreffend die Art des Verkehrs des Landesbischofs mit den Königlichen Behörden. — 
Berichtigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementê. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Wahl der ordentlichen und der stellvertretenden Mitglieder der Bezirks= 
ausschüsse für die Feststellung der Jahresliste der Geschworenen. 
Unter Bezugnahme auf den Art. 69 des Schwurgerichtsgesetzes vom 14. August 1849 
Reg. Blait S. 415) und auf die Justizministerial-Verfügung vom 15. November 1855 
eg. Blatt S. 290), wornach die sieben ordentlichen und die zwei stellvertretenden Mit-
	        
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