Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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14. 
Regierungs= Blatt 
für das 
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Königreich Württemberg. 
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Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 19. August 1858 
az Inhalt. 
oͤnigliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Erweiterung der für das Dienstpersonal der Eisenbahn be- 
stehenden Unterstützungskasse. — Königliche Verordnung, betreffend das Kursverhältniß der Zwanzig- 
kreuzer-Stücke und der Zehenkreuzer-Stücke im süddeutschen Münzverein. 
rfügungen der Departements. Verfügung, betreffend das Kursverhältniß der Zwanzig= und 
Zehenkreuzer-Stücke. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
—... 
treffend die Erweiterung der fuͤr das Dienstpersonal der Eisenbahn bestehenden Unterstützungskasse. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
en Anpörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen 
e verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Die für das Dienstpersonal der Eisenbahn errichtete Unterstützungskasse wird auf die 
a Kielten bei den übrigen Verkehrsanstalten (Telegraphen, Posten, Bodenseedampsschiff- 
eckardampsschifffahrt) ausgedehnt.
	        
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