Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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8. 3. 
In der Zeit vom 16. Oktober bis 15. November 1858 werden im ganzen T 
reiche die Zwanzig= und Zehenkreuzer-Stücke, welche das Württembergische Gepräge ober 
das Gepräge einer dem Königreiche Württemberg einverleibten Münzherrschaft tragen, ti 
den Württembergischen Staatskassen nach ihrkm vollen Werthe zu 24 und 12 Kreuzen 
eingelöst, beziehungsweise gegen andere Münzen umgewechselt. 
Unser Finanz-Ministerium wird die Kassen und Aemter, welche zu dieser Ein 
und Umwechslung speciell berufen sind, sowie das dabei zu beobachtende Verfahren näbel 
bezeichnen und bekannt machen. 
lösung 
8. 4. 
Von dem 16. November 1858 an (F. 2) werden die Zwanzig= und Zebenkreuzer 
Stücke Württembergischen Gepräges und des Gepräges der übrigen süddeutschen 
staaten noch bei den Staatskassen, jevoch nur nach dem geminderten Werthe von 2 
und 11 Kreuzer in Zahlung angenommen. 
s—e 
Die Zwanzig= und Zehenkreuzer-Stücke Württembergischen Gepräges werden von * 
diesem Zeitpunkte an auch noch bei dem K. Münzamte nach dem Gewichte und Silbe 
werthe angenommen und wird Unser Finanz-Ministerium ermächtigt und beauftragt. 
Modalitäten und Bedingungen dieser Annahme festzustellen und zu veröffentlichen. 
Vorstehende Bestimmungen treten mit dem Tage der Bekanntmachung durch das 
gierungsblatt in Wirksamkeit. 
Gegeben Schlangenbad den 18. August 1858. 
Wilhem. 
Der Minister des Innern: 
Linden. 
Der Finanz-Minister: 
Knapp. Auf Befehl des König"“, 
Der Chef des Geheimen-Cabine « 
Maueler.
	        
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